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BVerwG, 22.03.1989 - 2 B 31.89 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Bezeichnung der streitigen Tatsachen über die Beweis erhoben werden soll - Konkrete Bezeichnung von zu erhebenden Beweisfragen - Anforderungen an einen Beweisbeschluss im Verwaltungsstreitverfahren - Pflicht eines Gerichts zur umfassenden Sachaufklärung
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.1988 - 12 A 223/88
- BVerwG, 22.03.1989 - 2 B 31.89
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65
Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung …
Auszug aus BVerwG, 22.03.1989 - 2 B 31.89
Soweit die Beschwerde als Verfahrensmangel einer Verletzung der Aufklärungspflicht die Nichtbeachtung von zwei Beweisanträgen in bezug auf Äußerungen der Zeugen ... und ... rügt (S. 10 der Beschwerdeschrift), fehlt es schon an der nach § 132 Abs. 3 Satz 3 gebotenen Darlegung, welche Beweisanträge oder -anregungen der Kläger hierzu im einzelnen wann und in welcher Weise gestellt hat (vgl. u.a. BVerwGE 31, 212 [BVerwG 22.01.1969 - VI C 52/65] und Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - ). - BVerwG, 19.05.1981 - 1 C 169.79
Ausweisung - Asylberechtigter - Asylbewerber
Auszug aus BVerwG, 22.03.1989 - 2 B 31.89
Der Senat hat in seinem angeführten Revisionsurteil im Anschluß an das Urteil des 1. Senats vom 19. Mai 1981 (BVerwGE 62, 215 [BVerwG 19.05.1981 - 1 C 169/79]) entschieden, daß dann, wenn die streitige Umsetzungsentscheidung der Beklagten auf zwei Beweggründen beruht, die rechtliche Fehlerfreiheit des angegebenen organisatorischen Beweggrundes (Personalbedarf im Ausgleichsamt) für die Rechtmäßigkeit der Entscheidung genügt, wenn dieser Beweggrund für die Entscheidung in der Weise maßgebend war, daß die Beklagte sie in gleicher Weise auch dann getroffen hätte, wenn es nicht gleichzeitig um die Erfüllung der Forderung des Klägers nach Schutz vor Tabakrauch gegangen wäre. - BVerwG, 26.11.1987 - 2 C 53.86
Beamtenrecht - Nichtraucherschutz - Umsetzung
Auszug aus BVerwG, 22.03.1989 - 2 B 31.89
Mit der Beanstandung, das Berufungsgericht sei hinsichtlich der Frage der Rechtmäßigkeit eines auf zwei selbständigen Beweggründen beruhenden Verwaltungshandelns von dem in dieser Sache ergangenen Revisionsurteil des beschließenden Senats vom 26. November 1987 - BVerwG 2 C 53.86 - abgewichen, macht die Beschwerde nicht den Revisionszulassungsgrund nach § 132 Abs. 2 Nr. 2, sondern nach Nr. 3 a.a.O. geltend (Verletzung des § 144 Abs. 6 VwGO; vgl. Beschlüsse vom 19. Februar 1973 - BVerwG 3 B 25.72 - und vom 16. Februar 1976 - BVerwG 7 B 18.76 - ).
- BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
Auszug aus BVerwG, 22.03.1989 - 2 B 31.89
Soweit die Beschwerde als Verfahrensmangel einer Verletzung der Aufklärungspflicht die Nichtbeachtung von zwei Beweisanträgen in bezug auf Äußerungen der Zeugen ... und ... rügt (S. 10 der Beschwerdeschrift), fehlt es schon an der nach § 132 Abs. 3 Satz 3 gebotenen Darlegung, welche Beweisanträge oder -anregungen der Kläger hierzu im einzelnen wann und in welcher Weise gestellt hat (vgl. u.a. BVerwGE 31, 212 [BVerwG 22.01.1969 - VI C 52/65] und Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - ). - BVerwG, 16.02.1976 - 7 B 18.76
Anforderungen an die Darlegung der Divergenzrüge als Revisionszulassungsgrund - …
Auszug aus BVerwG, 22.03.1989 - 2 B 31.89
Mit der Beanstandung, das Berufungsgericht sei hinsichtlich der Frage der Rechtmäßigkeit eines auf zwei selbständigen Beweggründen beruhenden Verwaltungshandelns von dem in dieser Sache ergangenen Revisionsurteil des beschließenden Senats vom 26. November 1987 - BVerwG 2 C 53.86 - abgewichen, macht die Beschwerde nicht den Revisionszulassungsgrund nach § 132 Abs. 2 Nr. 2, sondern nach Nr. 3 a.a.O. geltend (Verletzung des § 144 Abs. 6 VwGO; vgl. Beschlüsse vom 19. Februar 1973 - BVerwG 3 B 25.72 - und vom 16. Februar 1976 - BVerwG 7 B 18.76 - ). - BVerwG, 19.02.1973 - III B 25.72
Nichtzulassung der Revision
Auszug aus BVerwG, 22.03.1989 - 2 B 31.89
Mit der Beanstandung, das Berufungsgericht sei hinsichtlich der Frage der Rechtmäßigkeit eines auf zwei selbständigen Beweggründen beruhenden Verwaltungshandelns von dem in dieser Sache ergangenen Revisionsurteil des beschließenden Senats vom 26. November 1987 - BVerwG 2 C 53.86 - abgewichen, macht die Beschwerde nicht den Revisionszulassungsgrund nach § 132 Abs. 2 Nr. 2, sondern nach Nr. 3 a.a.O. geltend (Verletzung des § 144 Abs. 6 VwGO; vgl. Beschlüsse vom 19. Februar 1973 - BVerwG 3 B 25.72 - und vom 16. Februar 1976 - BVerwG 7 B 18.76 - ).